Regelwerk

Das Regelwerk ist lang, aber für ein Laufprojekt dieser Größe nötig.

Es ist unvermeidbar, dass sich einige Punkte wiederholen. Es soll nicht abschrecken, sondern für klare Verhältnisse und Problemminimierung vor Ort sorgen. Die Inhalte beruhen auf Erfahrungswerten vieler Jahre.

Teilnahmebedingungen im Einzelnen

Art.1 – Organisation

Das Race Across Europe 2022 (RAE 2022) ist als internationaler Wettkampf ausgeschrieben. Die Organisation behält sich vor, gemeldete Teilnehmer*innen ohne weitere Begründung abzuweisen, wenn sie nach Meinung der Organisation für dieses Vorhaben nicht geeignet erscheinen.

Art.2 – Beschreibung des Wettkampfes

Das Race Across Europe (RAE 2022) ist ein Lauf in 64 Tagesetappen. Die Wettkampfstrecke ist etwa 4750km lang (Tagesleistung im Schnitt: 74km). Der Start erfolgt am Sonntag, 01.05.2022 in der Innenstadt von Tallinn (Estland). Der Lauf endet am Sonntag, 03.07.2022 am „Denkmal der Entdeckungen“ in Lissabon (Portugal).
Die Verpflegung und die Unterkunft für die Teilnehmenden und Betreuenden wird durch den Veranstalter sichergestellt. Es ist den Teilnehmenden und Betreuenden freigestellt, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Unterkunftskosten können optional zum normalen Startgeld, bzw. bei Betreuenden, separat hinzugebucht werden. Es erfolgt allerdings keine Vergütung oder Minderung des Startgeldes / Organisationsbeitrages bei Nichtinanspruchnahme.

Art.3 – Teilnahmeerklärung / Haftungsausschluss

Teilnehmende und Betreuende sind verpflichtet die vorliegenden „Teilnahmebedingungen“ zu lesen. Das „RAE 2022“ findet gemäß den Wettkampfregeln und den Zusatzbedingungen statt, denen jede*r Teilnehmer*in unterliegt und die sie im Zuge der Anmeldung anerkennen. Die Organisation wird sich stets auf die „Teilnahmebedingungen“ berufen. Änderungen (s. Art. 7) sind nur von Seiten der Organisation möglich und müssen von allen Betroffenen akzeptiert werden.

Mit der Teilnahme am „RAE 2022“ erkennen die Teilnehmenden den Haftungsausschluss des Veranstalters für Personen- und Sachschäden jeder Art an (s. Art. 21). Dies gilt auch für abhanden gekommene Werte und Gegenstände. Es sei denn, dem Veranstalter ist ein grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen.

Mit dem Empfang der Startnummer erklären die Teilnehmenden, dass ihnen seitens des Veranstalters eine medizinische Voruntersuchung zur Abklärung eventueller gesundheitlicher Risiken ausdrücklich empfohlen wurde und dass gegen die Teilnahme am „RAE 2022“ keine ärztlichen Bedenken bestehen. Die Teilnehmenden erklären, dass sie für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert, körperlich gesund sind und ihnen der Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde.

Sie sind ferner damit einverstanden, dass die in der Anmeldung genannten Daten, die von ihnen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen, ohne Vergütungsansprüche genutzt werden dürfen.

Bei Nichtantreten eines oder einer Teilnehmer*in, haben diese keinen Anspruch auf Rückerstattung des Organisationsbeitrages. Sonderregelungen werden im Artikel 45 beschrieben.

Art.4 – Anmeldung

Zugelassen sind alle erwachsenen Personen männlichen und weiblichen Geschlechts aller Nationalitäten, die den Anforderungen des vorliegenden Reglements entsprechen.

Art.5 – Klasseneinteilung

Männer und Frauen werden getrennt gewertet. Eine Altersklassenwertung gibt es nicht.

Art.6 – Wettkampfprogramm

30.04.2022: Anreise der Teilnehmenden frühestens ab 12:00Uhr (vorher wird keine Betreuung stattfinden!) und bis spätestens 17:00Uhr.  An- und Abreise ist Eigensache der Teilnehmenden. Die Organisation ist für die Verpflegung ab dem Abend vor dem Start für die Teilnehmenden und ggf. Betreuenden zuständig. Sonstige Verpflegung und Unterkunft bis zu diesem Zeitpunkt ist Eigensache der Teilnehmenden.

(Vor)abendprogramm am Samstag, 30.04.2022:

  • persönliche Begrüßung
  • Check in / Startunterlagenausgabe
  • Wettkampfbesprechung
  • Präsentation zu Wettkampfgegebenheiten und der Laufstrecke selbst
  • Abendessen in einem Restaurant

Der Start erfolgt am Sonntag, 01.05.2022 um 10:00 Uhr gemeinsam für alle Teilnehmenden. Frühstück um 06:00 Uhr. Mit der Siegerehrung am 04.07.2022 (08:00 Uhr – 10:30 Uhr) endet die Zuständigkeit durch die Organisation für die Teilnehmenden am „RAE 2022“ und für deren Betreuenden. Der weitere Aufenthalt ist Sache der Teilnehmenden. Die Rückreise sollte von allen Teilnehmenden rechtzeitig geplant werden. Die Organisation ist hierfür nicht zuständig.

Art.7 – Änderungen der Wettkampfbestimmungen

Der Veranstalter behält sich das Recht folgender Änderungen vor:

  • Tatsächliche Streckenführung nach Art. 24
  • Änderung der täglichen Startzeit / Startordnung nach Art. 9 , Ort und Ziel bei höherer Gewalt
  • Art der Unterbringung nach Art. 15
  • Änderung der Abstände von Verpflegungs- und Kontrollständen nach Art. 11 und 14
  • Änderung der Sollzeiten gem. Art. 10

Art.8 – Identifikationsmerkmale

Die Startnummer ist jederzeit sichtbar auf der Brust, dem Bauch oder Oberschenkel zu tragen. Sollte die Startnummer, z.B. bedingt durch das Überziehen einer Jacke, nicht sichtbar sein, so ist sie auf Verlangen auszurufen oder vorzuzeigen. Dieses kann bei Verpflegungsstellen und sonstigen Kontrollen, sowie im Tagesziel, der Fall sein (Art. 11).

Art.9 – Startordnung

Der Start zur 1. Etappe erfolgt für alle Teilnehmenden um 10:00 Uhr. Zu den folgenden Etappen starten die Teilnehmenden immer um 05:00 Uhr. Die genaue Festsetzung der Startzeiten, z.B. aufgrund außerordentlicher Witterungsverhältnisse, behält sich die Organisation vor (s. Art. 7).

Wichtig: Die Startzeit für den nächsten Tag wird täglich von der Organisation durch Aushang bekanntgegeben.

Art.10 – Etappensollzeiten

Im Mittel stehen 11 min/km zur Verfügung. Es kann von der Organisation – aus den unterschiedlichsten Gründen – eine Toleranzzeit eingeräumt werden. Dies kann der Fall sein, wenn Teilnehmende an einem Tag starke Probleme haben und es abzusehen ist, dass sie am nächsten Tag wieder die vorgeschriebene Mindestlaufzeit zu schaffen vermögen. Auch im Falle sehr schwierig zu bewältigender Streckenteile oder großer Hitze kann u. U. so entschieden werden. Hier hat die Organisation volle Handlungsfreiheit. Bei einmaligem Überschreiten der Sollzeit, die auf Erschöpfung zurückzuführen ist, muss ein klärendes Gespräch zwischen Organisation und den Teilnehmenden geführt werden. Alle Teilnehmenden dürfen 3x den Tages-cut-off nicht schaffen. Beim 4. Mal fallen sie aus der Gesamtwertung heraus.

Art.11 – Kontrollstellen

Jede Verpflegungsstelle ist auch Kontrollstelle. Es wird das Tragen der Startnummer sowie der Zustand des Teilnehmers kontrolliert. Weitere Kontrollstellen behält sich die Organisation vor Ort vor (siehe Art. 7 + 8).

Art.12 – Etappenziel

Im Etappenziel erfolgt die Zeitnahme der jeweiligen Etappe für alle Teilnehmenden. Die täglichen Ergebnisse werden unmittelbar nach Einlauf des oder der letzten Teilnehmer*in zur Einsichtnahme ausgehängt. Ein Einspruch hat spätestens 30 Minuten nach dem Aushang zu erfolgen. Der Einspruch kann aber auch durch die Betreuenden bzw. Helfenden geltend gemacht werden.
Es erfolgt ab dem zweiten Tag eine Addition der Etappenzeiten.

Art.13 – Platz für Logos der Sponsoren

Außerhalb der von der Organisation reservierten Flächen können die Teilnehmenden Logos ihrer Sponsoren tragen (auf dem T-Shirt, der Hose, den Socken, usw.). Der Veranstalter behält sich jedoch vor, folgende Werbung und Aufschriften auf der Laufkleidung zu untersagen: Verbotene Gesellschaften / Aufdrucke, die das Ansehen der Veranstaltung in Frage stellen. Aufdrucke, die gegen Sitte und Anstand verstoßen oder das Ehrgefühl verletzen.

Art.14 – Streckenversorgung

Die Versorgungspunkte stehen in Abhängigkeit von der Verkehrslage und den Tagestemperaturen in einem Abstand von 10 bis 15 Kilometern (s. Art. 7). Das Verpflegungsangebot variiert und muss den Gegebenheiten angepasst werden. Die Organisation ist bemüht, die Teilnehmenden ausreichend zu versorgen – soll heißen, dass Zusatzversorgung mit spezieller Nahrung und Getränken Sache der Teilnehmenden ist. Es ist den Teilnehmenden freigestellt, hierfür Geschäfte an der Strecke aufzusuchen. Ein Abweichen von der Strecke ist aber nicht zulässig.

Es werden auf der Strecke verschiedene Getränke angeboten. Die Betreuenden der Versorgungsstände sind bemüht, den Wünschen der Teilnehmenden gerecht zu werden. Es ist aber unmöglich, auf alle individuelle Wünsche einzugehen. Es kann unter Umständen nicht jeder Versorgungspunkt personell besetzt werden. An unbesetzten Versorgungspunkten ist die Verpflegung selbst zu entnehmen, wobei Rücksichtnahme auf nachfolgende Läufer*innen vorausgesetzt wird.

Art.15 – Unterbringung

  1. Die Unterbringung der Teilnehmenden und der Betreuenden / Helfenden erfolgt in der Regel in Turnhallen und Gemeinschaftsräumen. Es wird vorkommen, dass in Zelten (werden von der Organisation gestellt) übernachtet werden muss! Eine Unterkunft in einem selbst gesuchten Hotel oder Ähnlichem ist den Teilnehmenden und Betreuenden / Helfenden freigestellt und erfolgt auf eigene Kosten. Eine Verrechnung zur gezahlten Unterkunft und Verpflegung durch den Veranstalter ist nicht möglich. Eigene Wohnmobile etc. dürfen natürlich für die Übernachtung genutzt werden.
  2. Alle Teilnehmenden und ggf. Betreuenden / Helfenden müssen Schlafsack, Isoliermatte oder Luftmatratze dabei haben. Die Schlafunterlage darf nicht breiter als 100 cm sein! Als Schlafsack ist kein aufgerolltes Federbett gemeint! Der Transportraum im LKW ist eingeschränkt (s. Art. 7). Von einer Campingliege ist unbedingt abzusehen; diese wird in den Organisationsfahrzeugen nicht transportiert.
  3. Es ist den Teilnehmenden ausdrücklich untersagt, in den Organisationsfahrzeugen zu nächtigen. Es muss auch hingenommen werden, dass der Schlafplatz nicht immer in ausreichender Größe angeboten werden kann. Hier heißt es dann: Zusammenrücken!

Art.16 – Ausrüstung / Gepäck

Allen Teilnehmenden steht es frei, was sie an Ausrüstung mit sich führen. Es muss aber der Transportraum berücksichtigt werden. Es dürfen nicht mehr als drei Gepäckstücke mitgeführt werden. Das Gepäck darf das Gesamtgewicht von 30kg nicht überschreiten. Gewichtsüberschreitungen werden mit 0,50 Euro pro kg und pro Tag berechnet. Z.B. lassen 3kg Übergewicht eine zusätzliche Gebühr von 92,00 Euro (bei 64 Tagen) fällig werden.

Pflichtausrüstung während des Laufens:

  • 50,00 Euro Bargeld
  • Personalausweis
  • Startnummer

Pflichtausrüstung allgemein (zusätzlich zu den oben aufgeführten Ausrüstungsgegenständen):

  • eigene Schlafsachen (Unterlage, Decke, Kopfkissen)
  • 1 großes und 1 kleines Handtuch
  • Badelatschen oder anderes Schuhwerk, welches ausschließlich für die Turnhallenbenutzungen gedacht ist
  • Messer, Gabel, Löffel, Teller, Tasse
  • 2. Paar Laufschuhe
  • Bargeld bzw. Kreditkarte
  • Handyladegerät
  • Ersatzbatterien /-akkus für Garmingeräte und Ähnliches

Empfohlene Ausrüstungsgegenstände:

  • Blasenpflaster
  • eigene Verbandsmaterialien
  • Badekleidung
  • Sonnencreme
  • Saunatuch

Art.17 – Medizinische Versorgung

Der Veranstalter ist um eine ordentliche Sanitätsversorgung bemüht. Ein Rennarzt und / oder ausgebildeter Sanitäter soll das „RAE 2022“ ständig begleiten. WICHTIG: Salben und Bandagen müssen die Teilnehmenden selbst erbringen und werden durch die Organisation nicht zur Verfügung gestellt. Sollte es erforderlich sein, dass Salben, Kühlpacks oder Ähnliches für die Teilnehmenden gekauft werden müssen, so ist dies von den jeweiligen Personen selbst zu zahlen. Dies gilt insbesondere für benötigte Schmerzmittel. Ein gewisses Kontingent an Erste-Hilfe-Material ist selbstverständlich vorhanden (auch an den personell besetzten Verpflegungspunkten).

Art.18 – Klima und Streckenbelag

Es wird im Mai / Juni unter Umständen sehr heiß werden. Dies sollte bei der Auswahl der Ausrüstung unbedingt berücksichtigt werden. Es sollte aber auch Regenwetter oder Unwetter in Betracht gezogen werden. Gelaufen wird auf Landstraßen (meist mit eigenem Rad- und Fußweg), Nebenstraßen und Feldwegen. Es gibt auch größere Passagen, wo durch Städte gelaufen wird. Das Schuhwerk sollte entsprechend ausgewählt werden. Ein reiner Wettkampfschuh ist nicht anzuraten. Es sollten gut eingelaufene und stabile Trainingsschuhe vorgezogen werden. Ein stark profiliertes Paar Laufschuhe ist zusätzlich unbedingt zu empfehlen.

Art.19 – Reinigung der persönlichen Wäsche

Vorschlag der Organisation: Die Wäsche kann beim Duschen anbehalten werden und wird anschließend im Freien oder in entsprechenden Räumlichkeiten getrocknet. Die Reinigung und Pflege der Wäsche ist den Teilnehmenden überlassen. Hier verfährt der Veranstalter nach Vorbild der Transkontinentalläufe in Amerika und Australien, sowie dem „TransEurope-FootRace“ 2003, 2009 und 2012. Dieses Verfahren hatte sich auch bei den vorangegangenen Deutschlandläufen von Ingo Schulze und Oliver Witzke bewährt.

Art.20 – Telefonieren und Faxen

Benutzer*innen von Mobiltelefonen müssen damit rechnen, dass nicht überall ein ordentlicher Empfang verfügbar ist. Angehörige der Teilnehmenden werden gebeten, den Veranstalter auf dessen Mobiltelefon nur im äußersten Notfall anzurufen. Briefe und Päckchen müssen an die vorgegebenen Adressen geschickt werden. Die Adresse(n) werden den Teilnehmenden wenige Wochen vor dem Start in einer Abschlussinformation mitgeteilt. Der Veranstalter ist für Nachsendungen nicht zuständig. Es muss von den Teilnehmenden hingenommen werden, dass sie ggf. eine Sendung verpasst hat. Postämter und weitere Einrichtungen verfügen in der Regel über Faxgeräte. Von der Organisation werden in keiner Situation Faxe, Briefe oder Pakete zur Weiterleitung angenommen. Die Mobiltelefone der Organisation werden nicht für Interviews und Heimatgespräche zur Verfügung gestellt. Wenn kein eigenes Mobiltelefon zur Hand ist, so muss auf ein öffentliches Telefon oder auf ein Mobiltelefon eines oder einer Mitläufer*in zurückgegriffen werden.

Art.21 – Versicherung / Datenschutz

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Der Veranstalter wird darüber hinaus eine „Haftpflichtversicherung“ abschließen. Die Teilnehmenden sollten sich bei ihrer Krankenkasse über weitere Leistungen in der Krankenversicherung informieren. Die entsprechende Versicherungskarte sollte dringend mitgeführt werden. Alle Teilnehmenden starten mit der Kenntnis aller Risiken. Sie entlasten die Organisation von jeder Verantwortung im Falle von Schwächezuständen, Unfällen oder schlechtem Gesundheitszustand generell. Den Teilnehmenden wird eine private Reisekostenversicherung angeraten (besonders für ausländische Teilnehmende). Alle Teilnehmende und Betreuende müssen vor dem Start eine „Verzichtserklärung und Haftungsfreistellung“ unterschreiben. Ohne Unterschrift ist kein Start möglich (s. Art. 3, Abs. 2).

Art.22 – Hilfe durch Dritte

Als schwerer Verstoß gilt, wenn sich die Teilnehmenden anders als mit den eigenen Füßen fortbewegen, z.B. in einem Auto oder auf einem Fahrrad, und nach einer unbestimmten Fahrt wieder den Wettkampf aufnehmen. Dies hat ohne weitere Ermahnung die Annullierung der laufenden Etappe und den sofortigen Ausschluss aus der weiteren offiziellen Wertung zur Folge. Für die betroffenen Teilnehmenden ist das „RAE 2022“ an dieser Stelle mit sofortiger Wirkung beendet.

Eine Fahrrad- oder Autobegleitung ist ausdrücklich erwünscht. Dies mag bei manchen Teilnehmenden zu Missmut führen, da sie vielleicht auf sich alleine gestellt sein mögen, doch für die Sicherheit des oder der Läufer*in in einem Notfall, ist dies besser so.

Art.23 – Aussteigen aus dem Wettkampf

Wenn Teilnehmende aussteigen, so haben sie dies sofort der Organisation zu melden. Sie haben aber die Möglichkeit einen Tag oder mehr auszusetzen und können dann den Wettkampf außer Konkurrenz fortsetzen. Sie bekommen eine entsprechende Auszeichnung (Urkunde) über die erbrachte Leistung. In der übrigen Zeit werden die ausgestiegenen Teilnehmenden gebeten, sich der Organisation zur Verfügung zustellen. Es ist den ausgestiegenen Teilnehmenden selbst überlassen, ob sie vor Ort bleiben oder die Heimreise antreten. In diesem Falle werden sie von der Organisation an einem geeigneten Ort abgesetzt. Eine Vergütung des Startgeldes erfolgt nicht. Den Ort legen die Teilnehmenden in Übereinstimmung mit der Organisation fest.

Sollten die Sitzplatzkapazitäten der Organisationsfahrzeuge erschöpft sein, so müssen die ausgeschiedenen Teilnehmenden selbstständig dafür sorgen, wie sie von „A“ nach „B“ kommen.

Art.24 – Streckenmarkierung / Streckenführung

Die Teilnehmenden müssen sich an den vorgegebenen Streckenverlauf halten. Die Strecke ist durch Sprühkreidepfeile und Aufkleber gekennzeichnet. Ein Abweichen der Strecke zum eigenen Vorteil der Teilnehmenden geht mit der Disqualifikation einher. Sollten sich Teilnehmende verlaufen haben, so müssen sie wieder dorthin zurücklaufen / gefahren werden, wo das Verlaufen ungefähr begann. Ein Ausgleich zum gelaufenen Umweg erfolgt nicht. Die Organisation behält sich vor, den Streckenverlauf jederzeit zu ändern, wenn dies nach Maßgabe der Organisation erforderlich ist (s. Art.7).

Art.25 – Hygiene

Nach einem langen Lauf ist man bestrebt sich unter eine Dusche zu stellen. Es kann nicht garantiert werden, dass jederzeit eine warme Dusche verfügbar ist. Dies betrifft leider oftmals relativ spät eintreffende Läufer*innen. Die schnelleren Läufer*innen werden von der Organisation daher um Rücksicht gegenüber den nachkommenden Läufer*innen gebeten.

Art.26 – Streckenbeschreibung / Teilnehmerbesprechung

Allen Teilnehmenden wird täglich eine Etappenbeschreibung in schriftlicher Form ausgehändigt. Wenn es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, erfolgt am Abend eine Besprechung für alle Teilnehmenden und Betreuenden, auf der eine Rückschau auf die abgelaufenen Etappe und eine Einweisung in die nächste Etappe gegeben werden. Ansonsten morgens 15 Minuten vor dem Start. Die Teilnahme hierzu ist Pflicht.

Art.27 – Anmeldevoraussetzungen

Die Daten werden vom Veranstalter vertraulich behandelt (s. Art. 4). Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung der Teilnehmenden ist empfehlenswert. Der Veranstalter kann den Gesundheitszustand der gemeldeten Teilnehmenden nicht selbst überprüfen (s. Art. 4).

Art.28 – Auszeichnungen und sonstige Leistungen des Veranstalters

  • Auszeichnungen und Urkunden für alle Teilnehmenden
  • Pokal für alle „Bezwinger*innen“ ihres jeweiligen Wettbewerbes (gilt nicht für Einzeletappenläufer*innen)
  • Besondere Geschenke für die 3 erstplatzierten Damen und Herren
  • Erinnerungsgabe für alle Teilnehmenden und Betreuenden im Ziel
  • T-Shirt (gilt nicht für Einzeletappenläufer*innen)
  • Morgen- und Abendverpflegung, Unterkunft und Streckenverpflegung, siehe auch Art. 7!
  • Weitere „Gaben“: s. Menüpunkt des jeweiligen Wettbewerbes

Art.29 – Anmeldeschluss / Annullierung der Anmeldung

  1. Anmeldungen werden bis zum 31.12.2021 entgegengenommen. Mit der Annahme der Anmeldung wird sofort eine Anzahlung in Höhe von 580,- Euro fällig. Erst nach Zahlungseingang werden die Angemeldeten als Teilnehmende geführt.
  2. Meldungen, die nach dem 31.12.2021 eingehen, sind nur nach telefonischer Rücksprache und sofortiger Einzahlung des Startgeldes und einer Nachmeldegebühr in Höhe von 100,- Euro pro angefangenem Monat nach dem 31.12.2021 möglich.
  3. Bei Rücktritt von Teilnehmenden vor dem 31.12.2021 werden 80,- Euro als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
  4. Bei Absage der Teilnahme ab dem 01.01.2022 erhalten die Teilnehmenden Teile ihres Startgeldes wie folgt zurück:

Absage:

  • 01.01. – 31.01. 2022 = 90%  der Einzahlsumme
  • 01.02. – 28.02. 2022 = 80%    “      “
  • 01.03. – 31.03. 2022 = 70%    “      “
  • 01.04. – 31.04. 2022 = 60%    “      “

Art.30 – Startgebühr / Zahlungsweise

Die Startgebühr beträgt 5880,- Euro (bis zum 31.12.2021). Danach wird sie monatlich um jeweils 100,- Euro erhöht. Mit der Anmeldung sind sofort 580,- Euro zu überweisen. Danach kann in Raten à 530,-Euro gezahlt werden.

Art.31 – Betreuende / Fahrzeuge

Stellt ein oder eine Betreuer*in sich und ein Fahrzeug während des Unternehmens überwiegend der Organisation zur Verfügung, so ist für ihre Unterbringung und Verpflegung kostenlos gesorgt. Dies ist dem Veranstalter für die weitere Disposition umgehend zu melden, siehe auch Art. 42. Persönliche Betreuende der Teilnehmenden, die nicht der Organisation zur Verfügung stehen, zahlen 35,- Euro / Tag für Verpflegung und Übernachtung. Eine weitere Aufrechnung, nur Schlafen oder nur Verpflegung, ist nicht möglich. Betreuende von Teilnehmenden, die kein Fahrzeug in die Organisation einbringen, aber der Organisation als Streckenposten zur Verfügung stehen, müssen einen Kostensatz von täglich 20,- Euro erbringen.

Art.32 – Disqualifikation

Eine Disqualifikation erfolgt bei groben Verstößen, durch die der Zusammenhalt der Gemeinschaft gefährdet wird. Das sind zum Beispiel: Stark beleidigende Äußerungen oder Handgreiflichkeiten gegenüber anderen Teilnehmenden, Betreuenden, fremden Hilfskräften und sonstigen Personen sowie Äußerungen und Verhalten, die dem Ansehen der Veranstaltung schaden. Dazu gehören auch grobe Abweichungen von der Laufstrecke, das Mitfahren in einem Fahrzeug während des Rennens, das Nichtbefolgen von Anweisungen eigener und fremder Helfer (Polizei, Sportvereine, Ordnungskräfte) (s. Art. 22 und 24).

Das Überlaufen einer roten Ampel oder Missachten einer geschlossenen Bahnschranke führt zur sofortigen Disqualifikation und dem Ausschluss der Teilnehmenden aus der Veranstaltung. Es werden seitens der Organisation vermehrt Kontrollen durchgeführt.

Art.33 – Umwelt / Verpflegungsstände

Die Organisation wird sehr genau darauf achten, dass die Umwelt durch die Teilnehmenden nicht zusätzlich belastet wird. Zur Müllvermeidung haben alle Teilnehmenden eigenes Besteck, Geschirr (auch Tasse) mitzuführen (gilt für die Zeit außerhalb des Laufens). Die Einnahme des Getränkes erfolgt stets mit eigenem Becher. An den Verpflegungspunkten stehen den Teilnehmenden Becher durch die Organisation zur Verfügung, welche täglich (vom Veranstalter) gereinigt und für die immer nachfolgende Etappe erneut zur Verfügung gestellt werden.

Art.34 – Pressearbeit + Teilnehmerinformationen

Es sollte nicht verwunderlich sein, dass immer wieder Pressevertreter vor Ort sind. Es ist daher für die Organisation wichtig, dass von jedem Teilnehmer genügend Informationsmaterial zur Verfügung steht. Interviews werden vor Ort ausschließlich vor der Sponsorentafel geführt.

Art.35 – Zeitmessung + Ergebnisliste

Diese erfolgt in Stunden, Minuten und Sekunden. Ab dem zweiten Tag erfolgt eine Addition der Zeiten. Eine umfassende Ergebnisliste geht den Teilnehmenden spätestens 4 Wochen nach dem Rennen unaufgefordert zu. Ergebnislisten werden während des Rennens grundsätzlich nicht ausgegeben. Es wird darum gebeten, dass von Anfragen an den Zeitnehmer Abstand genommen wird. Die tägliche Ergebnisliste hängt nur zur Einsicht aus.

Art.36 – Ausgabe der Ausschreibungen und sonstige Informationen

Diese erfolgen in Deutsch und Englisch.

Art.37 – Verbindung zur Organisation

Auf der Startnummer steht die Mobilfunknummer des Organisators und eines weiteren Organisationsmitgliedes. Diese ist wichtig für Teilnehmende, die vom Weg abgekommen sind und ggf. die Verbindung zur Organisation benötigen. Die Teilnehmenden müssen ständig einen Betrag von mindestens 30,- Euro bei sich tragen. Es liegt auch im eigenen Interesse der Teilnehmenden und wird daher von der Organisation nicht überprüft.

Art.38 – Versorgung und Betreuung durch Dritte

…wie bereits beschrieben ausdrücklich erwünscht!!!

Art.39 – Etappenläufer*innen

Beim „RAE 2022“ sind Einzeletappenläufer*innen zugelassen und gern gesehen.

Art.40 – Haftung für private Betreuerfahrzeuge

  • Die Mitnahme privater PKW, Wohnwagen und Wohnmobile erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bei Ausfall des Fahrzeuges kann von der Organisation keine Hilfe geleistet – höchstens vermittelt – werden.
  • Fahrzeugschäden und Folgeschäden können vom Veranstalter nicht übernommen werden.
  • Der oder die Fahrzeughalter*in muss daher in Eigenregie für Hilfe sorgen.

Art.41 – Fahrzeuge

Fahrer*innen von Teilnehmenden, die der Organisation zur Verfügung stehen, haben die Verpflegung und Unterkunft frei (s. Art. 32). Das Begleitfahrzeug der Teilnehmenden untersteht in der Regel der Organisation als „Streckenhelfer“.

Art.42 – Abbruch der Veranstaltung

Die Veranstaltung kann bei Eintritt einer Naturkatastrophe wie Überschwemmung, Großbrand, Erdbeben, Epidemie, Pandemie, usw. abgebrochen werden. Zu dieser Entscheidung werden die Teilnehmenden befragt.

Die Teilnehmenden bekommen Anteile des Startgeldes wie folgt zurück:

– pro verbleibenden Tag 60,- Euro

Art.43 – Läufer*innen-Beirat

Mit der Einweisung in den Rennverlauf wird auch ein „Läufer*innen-Beirat“ vom Veranstalter vorgeschlagen und benannt. Dieser unterstützt die Organisation bei außerordentlichen Problemen, die Einfluss auf das Renngeschehen haben. Zum Beispiel Disqualifikation von Teilnehmenden usw.. Der „Läufer*innen-Beirat“ besteht aus 5 Personen. Dazu gehören zwei Läufer und eine Läuferin, ein/e Helfer*in / Betreuer*in und der Organisator. Die Entscheidung dieses Gremiums ist bindend. Geht es um eine Entscheidung über eine Person aus dem „Läufer*innen-Beirat“, so ist für die Abstimmung die fragliche Person entsprechend (per Zufall durch den Organisator) zu ersetzen.

Art.44 – Doping

Das „RAE 2022“ wird als Sportveranstaltung nicht über einen nationalen oder internationalen Verband organisiert. Gleichwohl besteht der Veranstalter des „RAE 2022“ darauf, dass sich alle Teilnehmenden an die international geltenden Antidopingregeln halten. Hierzu ist vor dem Start zum „RAE 2022“ von allen Teilnehmenden eine entsprechend vorbereitete Verpflichtungserklärung beim Veranstalter zu unterschreiben. Während des Wettkampfes wird jeder festgestellte Verstoß gegen die genannten Regeln mit der sofortigen Disqualifikation geahndet. Die betroffenen Teilnehmenden haben unverzüglich die Heimreise anzutreten.

Art.45 – Test

Die Teilnehmenden stecken 1,- Euro in einen Umschlag und überreichen diesen am Vorabend der ersten Etappe dem Organisator als Zeichen dafür, dass sie diese ganzen Artikel hier gelesen haben (Idee geklaut bei Jens Witzel (www.tortourderuhr.de) und Jens hats wiederum vom Badwaterrace! ;-)).

Art.46 – Sonstiges

  • Der Einsatz von Stöcken ist verboten.
  • Eine Missachtung der landestypischen Straßenverkehrsordnung führt zur sofortigen Disqualifikation der Teilnehmenden. Beispiel: Missachtung einer roten Ampel – ganz gleich ob bewusst oder unbewusst; ob in der Großstadt oder auf dem Dorf.
  • Die Teilnehmenden müssen auf der Straßenseite laufen, die ihnen durch die Markierung vorgegeben ist. Keine Markierung = linke Straßenseite (z.B. auf Landstraßen ohne Gehweg).
  • Manchmal weichen der GPS-Track und die örtliche Streckenmarkierung voneinander ab, weil Streckenteile spontan umgangen werden müssen. Die Markierung durch Sprühkreidepfeile hat immer Vorrang. Wer trotz dessen nach Track läuft, erhält eine Verwarnung. Beim 2. Verstoß scheiden die betroffenen Teilnehmenden aus dem Rennen aus.
  • Den langsamen Läufer*innen wird abends kein Essen nachgetragen / gebracht. Wurde die offizielle Essenszeit verpasst, so bewegen sich die Läufer*innen selbstständig zum Essensort oder bestellen sich auf eigene Kosten Pizza oder Ähnliches.
  • Anwesenheit beim Briefing um 20:30 Uhr ist Pflicht.
  • Die Nachtruhe ab 21:00 Uhr ist unbedingt einzuhalten.
  • Die Organisation behält sich das Recht vor, Schnarcher in gesonderten Räumen unterzubringen.

Art.47 – Danke

Danke für die Aufmerksamkeit.

Art.48 – Es reicht

Merke: Der Rennleiter / Chef hat in Streitfragen das letzte Wort.

Oliver Witzke (Rennleiter)

Gerichtsstand: Solingen, Deutschland
Änderungen bis 14 Tage vor dem Start vorbehalten